FÖRDERKRITERIEN

Mittelpunkt unserer Fördertätigkeit ist die Unterstützung deutscher, aber auch ausländischer Projekte und Vereine, die in den Bereichen der gesundheitlichen Grundversorgung sowie der schulischen Aus- und Weiterbildung für finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche arbeiten. Des Weiteren werden Projekte aus den Bereichen der Kreativförderung im Rahmen von Freizeit- und Ferienprogrammen unterstützt.

Bewerbungen sind unabhängig von der Nationalität der/des Antragstellenden und dem Ort des Projekts möglich. Wesentliche Entscheidungskriterien bei der Vergabe von Fördermitteln ist die nachgewiesene Bedürftigkeit der Bezugsperson oder -gruppe und die bekundete Notwendigkeit der beantragten Mittel, sowie die Gemeinnützigkeit des Projekts.

Im Antrag werden klare Aussagen über den Zeit- und Kostenplan und Evaluationskriterien für das Projekt erwartet. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung oder Eignung Ihres Projekts haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per Email bei uns.

Gefördert werden Projekte aus den folgenden Bereichen:

  • Kinder- und Jugendgesundheit (auch pränatal)
  • Bildungsprojekte für sozial und/oder finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Kreativ- und Körperarbeit (Musik, Tanz, Kunst, Theater, etc.)

Mittel wurden unter anderem bewilligt für:

  • Kindergesundheit (Gelder für eine Neonatal Station und eine Thalassämie Station im Krankenhaus)
  • Gesundheitliches Beratungsangebot (psychologische Beratungsstellen für werdende Mütter und für traumatisierte Kinder)
  • Personalstellen (z.B. Child Life Specialists im Kinderhospiz, integrative Lerntherapie)
  • Bildungsprogramm für Kindergesundheit in einem laotischen Krankenhaus
  • Bildungsgelder (Schulgeld, Patenschaften, Nachhilfe- oder Ausbildungskosten)
  • Kreativwerkstatt: Kunst und psychologische Begleitung für Jugendliche
  • Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche
  • Bewegungsangebote (Feldenkrais mit Schüler*innen)
  • Exkursions- und Ausflugkosten
  • Konkrete Bauvorhaben (nachhaltiges Kinderheim, Krankenhausbibliothek)

Bei mehrjährigen Projektvorschlägen kann zunächst ein 3-jähriges Pilotprojekt gefördert werden, das jährlich evaluiert wird. Bei guter Evaluation und erkennbaren Fortschritten ist eine Fortsetzung der Förderung auch über längere Zeiträume möglich. Eine Dauerförderung ist ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden Projekte und Vereine:

  • Wenn die Mittel auch anderweitig gewonnen werden können, also keine ausreichende Notwendigkeit vorliegt
  • Wenn Weiterbildungen für Erwachsene geplant sind, die nicht mindestens indirekt Kindern oder Jugendlichen zu Nutzen sein werden
  • Reine Forschungsprojekte